Gemäß § 14 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).
Stand: April 2026
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.zitzelsberger.org der Zitzelsberger Gebäudereinigung GmbH.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist am 28.06.2025 in Kraft getreten und setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Als Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 2 Mio. EUR fallen wir in den Anwendungsbereich.
Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines WCAG 2.1 Stufe AA sowie den Anforderungen der harmonisierten Norm EN 301 549 in der jeweils aktuellen Fassung.
Diese Website ist teilweise mit den WCAG 2.1 Stufe AA vereinbar. Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei.
Wir arbeiten daran, diese Einschränkungen sukzessive zu beheben.
Diese Erklärung wurde am 22.04.2026 erstellt. Sie beruht auf einer Selbstbewertung.
Sie haben Barrieren auf unserer Website festgestellt, Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns Anregungen geben? Wir freuen uns über Ihre Nachricht.
Ansprechpartnerin für Barrierefreiheit:
Zitzelsberger Gebäudereinigung GmbH
Am Elzdamm 44, 79312 Emmendingen
E-Mail: barrierefreiheit@zitzelsberger.org
Telefon: +49 (0) 7641 / 93 700-80
Wir bemühen uns, auf Ihre Rückmeldung innerhalb von 4 Wochen zu antworten.
Wenn keine zufriedenstellende Lösung erzielt werden kann, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde der Länder wenden. Für Baden-Württemberg ist zuständig:
Regierungspräsidium Tübingen
Marktüberwachung nach dem BFSG
Konrad-Adenauer-Straße 20, 72072 Tübingen
Website: rp.baden-wuerttemberg.de